Verwendung von Schalldämpfern

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…für Langwaffen auf der Jagd

Rechtlicher Rahmen:

Schalldämpfer sind in Deutschland den Schusswaffen, für die sie bestimmt sind, rechtlich gleichgesetzt. Zwar hat nach § 13 des Waffengesetzes (WaffG) jeder Jäger mit gültigem Jagdschein ein Bedürfnis zum Erwerb von zwei Kurzwaffen sowie von Langwaffen. Da hier aber kein Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern genannt ist, muss dieses gesondert nachgewiesen werden.

Nach § 8 WaffG ist ein Bedürfnis bereits gegeben wenn

„besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, […] glaubhaft gemacht sind.“

In der Praxis wird dieses Bedürfnis allerdings in den allerwenigsten Fällen anerkannt. Dies zeigt sich auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012. Sie enthält folgenden Absatz:

8.1.6 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpfern oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (z. B. Abschuss von Gehegewild bei weitergehend nachgewiesener Unumgänglichkeit der Verwendung eines Schalldämpfers).

Als Resultat lässt sich festhalten, dass der Erwerb und die Nutzung eines Schalldämpfers für die Jagd in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen praktisch unmöglich gemacht werden!

Bewertung:

Die Vorteile eines Schalldämpfers bei der Jagdausübung sind vielfältig und sollen im Folgenden kurz beleuchtet werden.

  1. Wirkung auf den Schützen, Mitjäger und Jagdhunde:
    Jeder Schuss schädigt das Gehör irreparabel. Mittels Schalldämpfer lässt sich ein Schussknall stark dämpfen, wodurch das Gesundheitsrisiko für den Schützen, Mitjäger und Hunde sinkt. Gerade unsere vierbeinigen Jagdhelfer und Familienmitglieder sind den Schüssen, welche in ihrer Nähe auf Ansitz, Drück- und Treibjagd sowie Nachsuchen abgegeben werden schutzlos ausgeliefert.
  2. Wirkung auf die Bevölkerung:
    Überall dort, wo Schussgeräusche als störend empfunden werden aber aufgrund der Begebenheiten unvermeidbar sind (Ortsnähe, Viehweiden, usw.) können Schalldämpfer dazu dienen gleichzeitig die Jagd zu ermöglichen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern. Auf Friedhöfen und in Großstädten wird dies mancherorts bereits praktiziert.
  3. Wirkung auf das Wild:
    Der leisere Schussknall bei Verwendung eines Schalldämpfers erschwert dem Wild die Ortung des Schützen, sodass es für diesen unter Umständen leichter sein kann, mehrere Stücke hintereinander zu erlegen. Effektivere Jagd, reduzierter Jagddruck und die Möglichkeit einer längeren Winterpause für das Wild sind die Folge.

Gegenargumente:

Was den Schalldämpfer in den Augen vieler Menschen zum Risikofaktor macht, ist die Möglichkeit der Abgabe von beinahe lautlosen Schüssen. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass der gehörte Schussknall aus zwei Komponenten besteht:
Dem Knall der unter Hochdruck entweichenden Gase an der Laufmündung und dem Überschallknall des Geschosses. Mit einem Schalldämpfer lässt sich lediglich der Mündungsknall dämpfen, sodass nur eine Reduzierung des Knalls, nicht jedoch der aus Agentenfilmen bekannte „Plopp“-Effekt entsteht. Lediglich spezielle Unterschallmunition erreicht dies durch Fehlen des Geschossknalls, jedoch ist sie aufgrund der niedrigen Mündungsgeschwindigkeit von etwa 330 m/s und der daraus resultierenden Ballistik (und Energiewerte) nur sehr begrenzt jagdlich einsetzbar.

Für die innere Sicherheit stellt der Schalldämpfer in der Hand von Legalwaffenbesitzern kein erhöhtes Risiko dar. Es erscheint unwahrscheinlich, dass das organisierte Verbrechen sowie der (inter)nationale Terrorismus den mühsamen Weg zum Legalwaffenbesitz über Jagdschein und polizeiliches Führungszeugnis gehen anstatt sich auf dem Schwarzmarkt zu versorgen.
In einigen skandinavischen Ländern und in Großbritannien hat der Gesetzgeber all dies bereits erkannt und erlaubt den Jägern die Verwendung von Schalldämpfern, wovon reger Gebrauch gemacht wird.

Position von ÖJiS:

Um den Jägern im Land die Nutzung von Schalldämpfern möglich zu machen, fordert Ökologisch Jagen im Saarland einen unkomplizierteren Nachweis des Bedürfnisses, welches zum Erwerb und der jagdlichen Nutzung von Schalldämpfern nötig ist. Jeder Jäger soll in Zukunft die Möglichkeit haben insbesondere sein Gehör, das seines Hundes und aller Beteiligter auf diese Art und Weise zu schützen. Deshalb ist eine Änderung des Waffengesetzes zugunsten von Schalldämpfern in Jägerhand anzustreben.

Saarbrücken im Juni 2012