{"id":1201,"date":"2015-09-30T01:22:32","date_gmt":"2015-09-29T23:22:32","guid":{"rendered":"https:\/\/oejv-saarland.de\/?page_id=1201"},"modified":"2026-03-05T19:22:40","modified_gmt":"2026-03-05T18:22:40","slug":"wildunfall","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/oejv-saarland.de\/?page_id=1201","title":{"rendered":"Wildunfall"},"content":{"rendered":"<h2>&#8230;was tun, was nun?<\/h2>\n<p>(Download der Kurzform z.B. f\u00fcr das Handschuhfach: <a href=\"https:\/\/oejv-saarland.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/Wildunfall_was_tun.pdf\">Wildunfall: was tun?<\/a>)<\/p>\n<div class=\"box-warning\">\n<ul>\n<li>Ist es zum Unfall gekommen, sichern Sie bitte zuerst die Unfallstelle ab und verst\u00e4ndigen dann sofort die Polizei (110).<\/li>\n<li>Sollte angefahrenes Wild noch leben, halten Sie sich bitte fern, damit dem Tier kein zus\u00e4tzlicher Stress durch die N\u00e4he des Menschen entsteht.<\/li>\n<li>Nehmen Sie das verletzte oder tote Tier auf keinen Fall im Auto mit!<\/li>\n<li>Fl\u00fcchtet verletztes Wild nach dem Zusammensto\u00df, merken sie sich bitte die Fluchtrichtung, damit der von der Polizei verst\u00e4ndigte J\u00e4ger es sp\u00e4ter leichter auffinden kann.<\/li>\n<li>Falls Sie Zeuge eines Wildunfalls werden, bei dem der Verursacher nicht anh\u00e4lt, informieren Sie bitte die Polizei, damit verletztes Wild schnell erl\u00f6st werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<p>Der<strong> Unfallverursacher <em>muss<\/em> den Wildunfall melden! <\/strong>\u00dcblicherweise wird dieser bei der Polizei gemeldet, die wiederum informiert den zust\u00e4ndigen Jagdaus\u00fcbungsberechtigten. Unfallwild, das auf der Stra\u00dfe liegt (=Unfallgefahr!) muss vom Unfallverursacher so von der Stra\u00dfe verbracht werden, dass die Gefahr beseitigt wird (z. B. auf dem Randstreifen). Eine Mitnahme des Wildes w\u00e4re Jagdwilderei (strafbar nach \u00a7 292 StGB). Das Verlassen der Unfallstelle ist keine Fahrerflucht. Lebt das Wild noch und werden keine Veranlassungen getroffen, das Tier von seinen Leiden zu erl\u00f6sen, wird jedoch das Tierschutzgesetz verletzt.<\/p>\n<ul>\n<li>Der informierte Jagdaus\u00fcbungsberechtigte muss sich vom Zustand des Wildes \u00fcberzeugen und gegebenenfalls entsprechende Ma\u00dfnahmen (Nachsuche, Fangschuss) einleiten. Er muss dann entscheiden, ob er sich das Wildpret aneignet und ob er die Entsorgung (freiwillig) \u00fcbernimmt oder dies dem zust\u00e4ndigen Stra\u00dfenamt \u00fcberl\u00e4sst.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wild ist \u201eherrenlos\u201c daher<\/p>\n<ol>\n<li>besteht weder eine <strong>Beseitigungspflicht<\/strong> f\u00fcr den Unfallverursacher, noch f\u00fcr den Jagdaus\u00fcbungsberechtigten. Ebenso bestehen f\u00fcr den Jagdaus\u00fcbungsberechtigten ein Aneignungs<em><u>recht <\/u><\/em>und keine Aneignungs<em><u>pflicht<\/u><\/em>. Der Jagdaus\u00fcbungsberechtigte kann vom Unfallverursacher keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Beseitigung des Wildk\u00f6rpers verlangen.<\/li>\n<li>kann durch die T\u00f6tung des Wildtieres kein Eigentumsrecht des Jagdaus\u00fcbungsberechtigten verletzt werden, sprich er auch keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr ein \u00fcberfahrenes Tier geltend machen. \u00e0 Ausnahme: Ein Schadensersatzanspruch besteht jedoch, wenn der Wildunfall nicht unverz\u00fcglich gemeldet wird und das ansonsten noch verwertbare Wildpret (z. B. Eigenverbrauch) dadurch unbrauchbar wird. Es ist dann der reine Wildpretwert zu ersetzen.<\/li>\n<li>gibt es keine Haftung des Jagdaus\u00fcbungsberechtigten f\u00fcr den Schaden am Pkw. Wildschadensersatz ist nur f\u00fcr Sch\u00e4den an Grundst\u00fccken zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine <em><u>gesetzliche Verpflichtung<\/u><\/em> zur Ausstellung einer <strong>Unfallbescheinigung<\/strong> besteht f\u00fcr den Jagdaus\u00fcbungsberechtigten nicht. Um eine solche Bescheinigung wahrheitsgem\u00e4\u00df ausstellen zu k\u00f6nnen, ist in der Regel das Aufsuchen der Unfallstelle und die Besichtigung des Unfallfahrzeuges notwendig. Hierf\u00fcr wird eine Aufwandsentsch\u00e4digung berechnet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8230;was tun, was nun? (Download der Kurzform z.B. f\u00fcr das Handschuhfach: Wildunfall: was tun?) Ist es zum Unfall gekommen, sichern Sie bitte zuerst die Unfallstelle ab und verst\u00e4ndigen dann sofort die Polizei (110). Sollte angefahrenes Wild noch leben, halten Sie sich bitte fern, damit dem Tier kein zus\u00e4tzlicher Stress durch die N\u00e4he des Menschen entsteht. 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