{"id":466,"date":"2015-04-25T17:33:40","date_gmt":"2015-04-25T15:33:40","guid":{"rendered":"https:\/\/oejv-saarland.de\/?page_id=466"},"modified":"2026-02-28T19:02:54","modified_gmt":"2026-02-28T18:02:54","slug":"leitgedanken-und-ziele","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/oejv-saarland.de\/?page_id=466","title":{"rendered":"Leitlinien des \u00d6JV"},"content":{"rendered":"<h3>AUF DEN PUNKT GEBRACHT:<\/h3>\n<p><strong>Der \u00d6JV vertritt eine Jagd, die von der Achtung gegen\u00fcber den Wildtieren als Mitgesch\u00f6pfe einerseits sowie dem Respekt vor den Belangen des Grundeigentums und der Gesellschaft andererseits getragen ist. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Dazu werden an den jeweiligen Lebensraum angepasste artenreiche Wildbest\u00e4nde mit heimischen Tierarten angestrebt. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Naturnahe Lebensr\u00e4ume, insbesondere standortstypische Waldgesellschaften mit einer vielf\u00e4ltigen autochthonen Pflanzen- und Tierwelt sollen durch die Unterst\u00fctzung einer Jagd, die sich diesen Zielen unterordnet, geschaffen, erhalten bzw. gef\u00f6rdert werden. <\/strong><\/p>\n<p><strong>Zeitgem\u00e4\u00dfes \u00f6kologisches und wildbiologisches Wissen sowie umfassendes handwerkliches K\u00f6nnen sind Grundvoraussetzungen f\u00fcr die \u00f6kologische Jagd.<\/strong><\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3>DAS BEDEUTET IM DETAIL:<\/h3>\n<h3>Jagdliches Handeln braucht Legitimation<\/h3>\n<p><strong>Jagd ist im Rahmen des Nachhaltigkeitsgrundsatzes die legitime Nutzung von Wildtieren.<\/strong> \u00d6kologisches Jagen setzt den tierschutzrechtlichen Grundsatz um, dass Wildtieren keine unn\u00f6tigen St\u00f6rungen zugemutet oder Schmerzen zugef\u00fcgt werden und sie nur bei Vorliegen eines vern\u00fcnftigen Grundes get\u00f6tet werden d\u00fcrfen. Vern\u00fcnftige Gr\u00fcnde f\u00fcr die Bejagung sind:<\/p>\n<ul>\n<li>eine sinnvolle Verwertung (Fleisch, Fell),<\/li>\n<li>die Verh\u00fctung\/Bek\u00e4mpfung von Tierseuchen,<\/li>\n<li>die Vermeidung von Beeintr\u00e4chtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Naturhaushaltes und der Landeskultur,<\/li>\n<\/ul>\n<p>sofern Probleme nachgewiesen werden und durch jagdliche Regulierung behoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das T\u00f6ten von Tieren, ohne sie sinnvoll zu nutzen, widerspricht dem Grundverst\u00e4ndnis einer \u00f6kologischen, ethisch verantwortungsvollen Jagd. Die Erlegung nur um der Troph\u00e4e willen oder das sinnlose T\u00f6ten zum Ausschalten vermeintlicher Nahrungskonkurrenten (z.B. Fuchs) wird abgelehnt.<br \/>\nDer \u00d6JV lehnt aus Tierschutzgr\u00fcnden grunds\u00e4tzlich die Bau- und Fallenjagd ab. Der Abschuss wildernder Hunde und streunender Katzen ist zu verbieten bzw. nur nach beh\u00f6rdlicher Einzelgenehmigung zuzulassen.<\/p>\n<h3>Eine \u00f6kologische Jagd sch\u00fctzt Eigentum und Landeskultur<\/h3>\n<p>Eine herausragende Aufgabe der Jagd ist die Herbeif\u00fchrung lebensraumvertr\u00e4glicher Schalenwilddichten. Jagd muss die Entwicklung aller f\u00fcr den Lebensraum typischen Arten (z.B. B\u00e4ume, Str\u00e4ucher und Kr\u00e4uter und alle damit vergesellschafteten Tiere) sicherstellen. Damit schafft die \u00f6kologische Jagd die Voraussetzung daf\u00fcr, dass Grundeigent\u00fcmer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben alle Optionen zur Nutzung ihrer Fl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung haben und diese ihren individuellen Zielen gem\u00e4\u00df nutzen k\u00f6nnen. Ein konstruktiver Dialog zwischen Jagdgenossen und Jagdaus\u00fcbungsberechtigten ist erforderlich, um die Belange der Grundeigent\u00fcmer zeitnah beim Jagdmanagement zu ber\u00fccksichtigen. Wichtige Elemente dieses Dialogs sind gemeinsame Revierbegehungen sowie Monitoringverfahren, wie Weisergatter, Verbissaufnahmen und Sch\u00e4lschadensgutachten, die das Jagdmanagement bestimmen.<br \/>\nDer \u00d6JV tritt f\u00fcr eine flexiblere Gestaltung von Jagdpachtvertr\u00e4gen ein. Mindestpachtzeiten sind abzuschaffen. Zudem ist die Eigenbewirtschaftung zu f\u00f6rdern und die Verpachtung an Vereine zu erm\u00f6glichen. Wildschadensfeststellungen im Wald sind praktikabler zu gestalten, Wildsch\u00e4den im Wald vollumf\u00e4nglich zu ersetzen.<\/p>\n<h3>Jagd als ein Beitrag zum Naturschutz<\/h3>\n<p>\u00d6kologische Jagd unterst\u00fctzt wesentliche Ziele des Naturschutzes zum Erhalt einer artenreichen naturnahen Flora und Fauna. Deshalb ist in der Regel auch in Schutzgebieten die Jagd nicht nur zul\u00e4ssig, sondern notwendig, um die jeweiligen Schutzziele zu verwirklichen. Dabei k\u00f6nnen Einschr\u00e4nkungen bei bejagbaren Wildarten, Jagdmethoden und Jagdzeiten erforderlich werden. Stehen jagdliche Handlungen dem Schutzziel eindeutig entgegen, ist auf diese zu verzichten. In Schutzgebieten, in denen nat\u00fcrliche Prozesse ohne Einfluss des Menschen ablaufen sollen (Nationalparks, Kernzonen von Biosph\u00e4renreservaten), hat der Nutzungsaspekt der Jagd zur\u00fcckzutreten. Sie weicht einem allenfalls notwendigen Wildmanagement.<\/p>\n<p>Der \u00d6JV sieht sich auch f\u00fcr Tierarten in der Verantwortung, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und vom Naturschutzrecht gesch\u00fctzt sind. Insofern sollten Schutz und Jagd der Tiere flexibler gestaltet werden und einer regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberpr\u00fcfung unterliegen. Eine regionale Anpassung ist sinnvoll.<br \/>\nDie Verwendung von bleifreier Munition tr\u00e4gt zum Arten-, Tier- und Umweltschutz bei und gew\u00e4hrleistet unbelastetes Wildbret.<\/p>\n<h3>Jagdbare Tiere<\/h3>\n<p>Aus den Inhalten dieser Leitlinien lassen sich Tierarten ableiten, die genutzt werden k\u00f6nnen oder reguliert werden m\u00fcssen. Damit Tiere jagdbar sind, m\u00fcssen folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Tierart muss im jeweiligen Bundesland in gesicherter Anzahl vorkommen<\/li>\n<li>Die Tierart muss nachhaltig\u00a0 genutzt werden oder<\/li>\n<li>eine Regulation muss notwendig sein<\/li>\n<\/ul>\n<p>Jagdliche Methoden m\u00fcssen geeignet, zielf\u00fchrend und erforderlich sein.<\/p>\n<h3>\u00d6kologisches Wissen und handwerkliches K\u00f6nnen sind Pflicht<\/h3>\n<p>Jagd setzt wie jedes Handwerk K\u00f6nnen voraus. Daher steht am Anfang der praktischen Jagdaus\u00fcbung eine solide fachliche und praxisnahe Ausbildung, die durch eine kontinuierliche Weiterbildung st\u00e4ndig erg\u00e4nzt wird. Gesicherte Erkenntnisse der Wissenschaft m\u00fcssen bei der Aus- und Weiterbildung von J\u00e4gern ber\u00fccksichtigt werden. Ergeben sich Konflikte zwischen widerstrebenden Belangen, ist eine sorgf\u00e4ltige Abw\u00e4gung fundierter Argumente notwendig (z.B. Jagdzeit im Januar). Das jagdliche Wissen ist durch verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen zu erweitern. Die Schie\u00dffertigkeit ist regelm\u00e4\u00dfig durch Nachweise zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<h3>Wildregulation braucht Flexibilit\u00e4t und Eigenverantwortung<\/h3>\n<p>Beh\u00f6rdliche Abschusspl\u00e4ne haben nur dort Sinn, wo sie zum Schutz vor der \u00dcbernutzung einer Wildpopulation oder zur Durchsetzung angepasster Wildbest\u00e4nde unerl\u00e4sslich sind. Beim Rehwild soll der beh\u00f6rdliche Abschussplan nur in den F\u00e4llen beibehalten bleiben, in denen im Rahmen revierbezogener Verbissgutachten ein untragbarer Schaden konstatiert wurde. Allgemein sind beim Schalenwild Mindestabschusspl\u00e4ne getrennt nach Geschlechtern v\u00f6llig ausreichend.<\/p>\n<h3>Zeitgem\u00e4\u00dfes Jagdmanagement<\/h3>\n<p>Wild braucht Ruhe vor unn\u00f6tigen jagdlichen St\u00f6rungen. Die Jagdstrategien haben dies zu ber\u00fccksichtigen. Vorzugsweise sollen daher Jagdmethoden angewendet werden, welche dem Wild m\u00f6glichst wenig Stress bereiten. Daher ist denjenigen Jagdstrategien und -methoden der Vorzug zu geben, welche den gr\u00f6\u00dften Erfolg bei geringster St\u00f6rung versprechen. Schwerpunkt- und Intervallbejagung, verbunden mit Jagdruhephasen einerseits, kombiniert mit Sammelansitzen sowie (m\u00f6glichst revier\u00fcbergreifenden) Dr\u00fcck- und St\u00f6berjagden sind zielf\u00fchrende Elemente einer \u00f6kologischen und tierschutzgerechten Jagdaus\u00fcbung. Dazu bedarf es der Synchronisierung der Jagdzeiten unter Ber\u00fccksichtigung der regionalen Aktivit\u00e4tsphasen des Wildes. Jagdruhephasen z. B im Februar\/M\u00e4rz bzw. in den Sommermonaten geh\u00f6ren zu einem zeitgem\u00e4\u00dfen Jagdmanagement.<\/p>\n<p>Wildtiere sind an alle Nahrungsengp\u00e4sse und Wildkrankheiten vielf\u00e4ltig nat\u00fcrlich angepasst. Es braucht keine F\u00fctterung, \u00c4sungsverbesserung, Impfungen oder Medikamente. Kirrungen sind, falls \u00fcberhaupt erforderlich, so restriktiv einzusetzen, dass keine Folgen f\u00fcr die Populationsdynamik zu erwarten sind.<br \/>\nZur Verh\u00fctung von nicht tragbaren Wildsch\u00e4den k\u00f6nnen, insbesondere beim Schwarzwild, Nachtjagd und Sauf\u00e4nge (Genehmigungsvorbehalt!) notwendig werden. Hierf\u00fcr sind die entsprechenden technischen Einrichtungen und Instrumente zuzulassen.<\/p>\n<h3>Geeignete Jagdhunde geh\u00f6ren zur \u00f6kologischen Jagd<\/h3>\n<p>Die Inhalte von Hundepr\u00fcfungen sind rasseunabh\u00e4ngig an die jagdliche Praxis anzupassen. Die Ausrichtung der Pr\u00fcfungen darf nicht auf die Landesjagdverb\u00e4nde beschr\u00e4nkt bleiben. Eine Ausbildung oder Pr\u00fcfung an lebenden Tieren (z. B. an Fuchs und Ente) ist grunds\u00e4tzlich nicht erforderlich. Sollte es in begr\u00fcndeten F\u00e4llen notwendig sein, sind objektive Normen und Belange des Tierschutzes einzuhalten. Zum erfolgreichen Jagen auf Schalenwild sind geeignete St\u00f6berhunde unverzichtbar. Dabei ist ein \u00dcberjagen durch organisatorische Vorkehrungen grunds\u00e4tzlich zu vermeiden. Reviernachbarn haben \u00fcberjagende Hunde zu dulden.<\/p>\n<h3>\u00d6kologische Jagd in der \u00d6ffentlichkeit<\/h3>\n<p>Der \u00d6JV sucht den Kontakt zur \u00d6ffentlichkeit durch Fachveranstaltungen und Ver\u00f6ffentlichungen, um die Jagd von Klischees zu befreien, ein zukunftsf\u00e4higes Modell der Jagd anzubieten und ihre Bedeutung als gestaltendes Handwerk der Landnutzung zum Wohle aller zu verdeutlichen. Der \u00d6JV ist insbesondere Ansprechpartner f\u00fcr die Zusammenh\u00e4nge von Landschaft, Lebensr\u00e4umen, Wild und Jagd. Er ist \u00fcberparteilich und unabh\u00e4ngig.<br \/>\nDie Begriffe \u201eHege\u201c und \u201eWaidgerechtigkeit\u201c sind tief in einem traditionellen Jagdverst\u00e4ndnis verwurzelt, das die Jagd als Selbstzweck ansieht. Diese Begriffe sind deshalb mit dem Jagdverst\u00e4ndnis des \u00d6JV unvereinbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center; font-weight: bold; color: #adc565;\">Nicht das Erscheinungsbild der Jagd muss sich \u00e4ndern &#8211;<br \/>\ndie Jagd an sich muss sich \u00e4ndern, um Glaubw\u00fcrdigkeit zu gewinnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em>Lohr am Main, 25. April 2015<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Der \u00d6JV vertritt eine Jagd, die von der Achtung gegen\u00fcber den Wildtieren als Mitgesch\u00f6pfe einerseits sowie dem Respekt vor den Belangen des Grundeigentums und der Gesellschaft andererseits getragen ist. Dazu werden an den jeweiligen Lebensraum angepasste artenreiche Wildbest\u00e4nde mit heimischen Tierarten angestrebt. 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