{"id":1550,"date":"2019-12-08T23:42:05","date_gmt":"2019-12-08T22:42:05","guid":{"rendered":"https:\/\/oejv-saarland.de\/?p=1550"},"modified":"2021-01-24T18:07:48","modified_gmt":"2021-01-24T17:07:48","slug":"tularaemie-im-saarland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oejv-saarland.de\/?p=1550","title":{"rendered":"Tular\u00e4mie im Saarland"},"content":{"rendered":"<h3>Das Landesamt f\u00fcr Verbrauchterschutz informiert:<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.saarland.de\/lav\/DE\/aktuelles\/aktuelle-meldungen\/aktuelle-meldungen-einzeln\/Tularaemie.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">[https:\/\/www.saarland.de\/lav\/DE\/aktuelles\/aktuelle-meldungen\/aktuelle-meldungen-einzeln\/Tularaemie.html]<\/a><\/p>\n<p>Bei der Laboruntersuchung eines k\u00fcrzlich im Raum Rehlingen-Siersburg gefundenen Feldhasen wurde der Erreger der Tular\u00e4mie festgestellt. Vor dem Hintergrund informiert das LAV \u00fcber die wichtigsten Merkmale der Erkrankung.<\/p>\n<h4>Krankheit<\/h4>\n<p>Der Infektionserreger der Tular\u00e4mie, auch Hasenpest genannt, ist das Bakterium <em>Francisella tularensis<\/em>. Der Erreger hat ein sehr breites Wirtsspektrum, er kann bei allen wildlebenden Tieren aber auch bei Haustieren und sogar V\u00f6geln vorkommen. \u00dcberwiegend betroffen sind jedoch Feldhasen, wobei Kaninchen und Wildnager (M\u00e4use, W\u00fchlm\u00e4use, Ratten oder Eichh\u00f6rnchen) auch von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Nach Infektion kommt es meist nach k\u00fcrzester Zeit zu einer fieberhaften Allgemeininfektion, die mit Abmagerung, Schw\u00e4che und Apathie einhergeht. Nicht selten ist damit eine Ver\u00e4nderung des Fluchtverhaltens der Tiere verbunden, sie verlieren aufgrund von Entkr\u00e4ftung ihre nat\u00fcrliche Scheu, so dass derartig erkrankte Tiere auch von Hunden bzw. vom J\u00e4ger gegriffen werden k\u00f6nnen. Es k\u00f6nnen auch milde Formen ohne deutliche Symptomatik sowie seuchenhafte Erkrankungen mehrerer Tiere mit hohen Sterblichkeitsraten vorkommen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Tular\u00e4mie ist eine <u>Zoonose<\/u>, d.h. der Erreger kann vom Tier auf den Menschen \u00fcbertragen werden. Die \u00dcbertragung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen (z.B. \u00fcber Haut- und Schleimhautkontakt oder Einatmen kontaminierter St\u00e4ube und Aerosole) aber auch durch Verzehr von ungen\u00fcgend erhitztem Wildbret. Stechinsekten und insbesondere Zecken spielen bei der \u00dcbertragung eine untergeordnete Rolle. Infektionen beim Menschen sind insgesamt selten, im Jahre 2018 wurden deutschlandweit 54 Erkrankungen des Menschen mit dem Erreger der Tular\u00e4mie gemeldet. Die meisten Infektionen des Menschen sind auf den Kontakt mit infizierten Feldhasen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Da aufgrund der Seltenheit der Erkrankung vermutlich jedoch nicht jede Tular\u00e4mie erkannt und nachgewiesen wird, ist von einer zus\u00e4tzlichen Dunkelziffer auszugehen. Beim Menschen verl\u00e4uft die Krankheit in Abh\u00e4ngigkeit vom \u00dcbertragungsweg sehr unterschiedlich. Sollten im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kontakt zu Feldhasen, Wildkaninchen oder Wildnagern Krankheitsanzeichen auftreten (z.B. grippe\u00e4hnliche Symptome, Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellungen etc.) ist umgehend ein Arzt zu konsultieren. Ohne antibiotische Behandlung kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen. Daher ist beim Umgang mit verhaltensauff\u00e4lligen bzw. toten Tieren besondere Vorsicht geboten. Diese Tiere sollten nur mit <u>Handschuhen<\/u> angefasst werden. Speziell J\u00e4ger sollten auf die Einhaltung fleisch- und vor allem allgemeinhygienischer Grunds\u00e4tze beim Umgang mit dem Wild w\u00e4hrend der Jagd und der anschlie\u00dfenden Verarbeitung achten. Wildbret sollte grunds\u00e4tzlich durchgegart werden.<br \/>\nBeim Aufbrechen von Hasentieren ist unbedingt auf \u201ebedenkliche Merkmale\u201c zu achten und im Zweifelsfall Kontakt mit dem LAV aufzunehmen.<\/p>\n<h4>Allgemeine Vorsichtsma\u00dfnahmen<\/h4>\n<ul>\n<li>Kein ungesch\u00fctzter Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlich kranken Tieren<\/li>\n<li>Kein ungesch\u00fctzter Kontakt zu Kadavern von Wildtieren<\/li>\n<li>Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren<\/li>\n<li>Einhalten der Arbeits- und K\u00fcchenhygiene beim Umgang mit Wildbret w\u00e4hrend der Vorbereitung (Aufbrechen, Enth\u00e4uten) und der Zubereitung<\/li>\n<li>Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Hunde<\/h4>\n<p>Hunde besitzen zwar eine nat\u00fcrlich hohe Resistenz gegen\u00fcber Francisella tularensis, k\u00f6nnen jedoch in Einzelf\u00e4llen nach einer Infektion Symptome \u00e4hnlich der Staupe entwickeln. Schwere Erkrankungen sind jedoch selten. Ein Infektionsrisiko besteht vorwiegend durch das Fressen von rohem Fleisch erkrankter Wildtiere oder deren Kadavern.<\/p>\n<h4>Monitoring<\/h4>\n<p>Der Erreger der Tular\u00e4mie wird immer wieder deutschlandweit bei Feldhasen nachgewiesen. So ist auch im Saarland davon auszugehen, dass ein gewisser Anteil der Feldhasen und Wildkaninchen an der Infektion erkrankt und verendet. Im Rahmen eines Monitorings soll eine Datenlage zum Vorkommen des Erregers der Tular\u00e4mie im Saarland gesammelt werden. Hierzu sollen alle verendet aufgefundenen oder krank erlegten Feldhasen und Wildkaninchen beim Landeslabor des Saarlandes (LAV) in Saarbr\u00fccken untersucht werden. Insbesondere die J\u00e4ger und Landwirte des Saarlandes werden in diesem Zusammenhang um Unterst\u00fctzung gebeten. Folgende Tiere werden im Monitoring ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n<p><strong>Tierarten:<\/strong> Feldhasen, Wildkaninchen<br \/>\n<strong>Merkmale:<\/strong> krank erlegt oder verendet aufgefunden<br \/>\n<strong>Einsendematerial:<\/strong> Tierk\u00f6rper, Untersuchungsantrag (s.u.)<\/p>\n<p>Die Anlieferung des Tierk\u00f6rpers erfolgt seitens des Finders. Zwecks Information des Einsenders bitte unbedingt telefonische Erreichbarkeit auf dem Untersuchungsantrag hinterlegen. Zus\u00e4tzliche Kosten entstehen dem \u00dcberbringer nicht.<\/p>\n<h4>Gesetzliche Grundlagen<\/h4>\n<p>Der Erregernachweis aus akuten <u>menschlichen Erkrankungsf\u00e4llen<\/u> ist meldepflichtig beim <u>Gesundheitsamt<\/u>.<br \/>\nDer Erregernachweis aus <u>Erkrankungsf\u00e4llen bei Hasen und Kaninchen<\/u> ist meldepflichtig und wird vom Untersuchungslabor der zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde (LAV) gemeldet.<\/p>\n<p class=\"box-download\"><a href=\"oejis-wp\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Untersuchungsantrag-Tular\u00e4mie.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Untersuchungsantrag Tular\u00e4mie<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landesamt f\u00fcr Verbrauchterschutz informiert: [https:\/\/www.saarland.de\/lav\/DE\/aktuelles\/aktuelle-meldungen\/aktuelle-meldungen-einzeln\/Tularaemie.html] Bei der Laboruntersuchung eines k\u00fcrzlich im Raum Rehlingen-Siersburg gefundenen Feldhasen wurde der Erreger der Tular\u00e4mie festgestellt. 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