Trichinenproben
Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken, www.lav.saarland.de
Stand: 10.01.2019
Aktuelle Informationen zur Voraussetzung für die eigenständige Trichinenprobe-Entnahme durch den Jäger
Voraussetzung für eine Trichinenprobe-Entnahme durch den Jäger
Ein Jäger, der die Trichinenprobe bei den von ihm erlegten Wildschweinen selbst entnehmen möchte, muss zuvor an der Schulung „Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein“ mit den erforderlichen Inhalten teilgenommen haben. Diese Schulung wird bei Bedarf von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) angeboten.
Nach der Schulung erhält jeder Teilnehmer eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Auf Wunsch erfolgt gleichzeitig die Beauftragung für die Trichinenprobe-Entnahme für das Saarland. Hierfür ist die Vorlage des gültigen Jagdscheines erforderlich.
Ansprechpartner für die Terminierung einer Schulung ist die Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Herr Schorr, Telefon-Nr. 06838 / 864788-0.
Achtung:
Die Trichinenproben-Entnahme durch den Jäger ist nur dann zulässig, wenn dieser Verantwortung bzw. Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes trägt und somit handlungsbefugt im Sinne des § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV ist. Eine Tätigkeit als reiner „Probennehmer“ im Sinne einer Dienstleistung ist nicht möglich.
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim LAV.
Ansprechpartner: Frau Gier / Herr Welsch, Telefon-Nr. 0681/ 9978 – 4600 oder 4514
Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie nach der Trichinenprobe-Entnahme darauf, dass die Proben für die Weitergabe zur Untersuchung auslaufsicher und den hygienischen Vorgaben entsprechend verpackt sind und das abreißbare Nummernteil der Wildursprungsmarke sowie der entsprechende Wildursprungsschein (weiß)
beigefügt sind.
Hier geht’s zum Antrag auf Erlaubnis zur Entnahmen von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen:
