Umgang mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit

Wie geht man als Jäger oder Jägerin mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit um?

Wann ist ein Wildtier überhaupt als schwerkrank einzustufen?

Auszug aus dem Merkblatt: „Ein Wildtier ist schwerkrank, das entweder durch die Krankheit einem erheblichen Leidensdruck ausgesetzt ist, oder aber die Krankheit erkennen oder befürchten lässt, dass es hieran stirbt. Ein Wildtier ist auch dann schwerkrank, wenn es eine seuchenähnliche Krankheit trägt, selbst wenn es hieran nicht zwingend sterben muss.
Nicht schwerkrank sind alle die Tiere, die erkennbar entweder einen Krankheitsverlauf oder eine Verletzung so überstanden haben, dass sie wieder völlig hergestellt sind, oder aber Wild, das nur geringfügige Verletzungen hat, wie z. B. einen Stangenbruch, der keine Schmerzen verursacht oder kleinere Verletzungen, die erkennbar keinen hohen Leidensdruck auslösen können oder aber von dem Wild voraussichtlich schnell überstanden werden.
Schwerkrank sind Tiere, die erkennbare Anomalien aufweisen (Geschwulste, Gelenkschwellungen, Äserverschiebungen, Erblindung – auch einseitig). Ungeachtet von Wildseuchen (vgl. § 24 Bundesjagdgesetz) reichen auch die Krankheiten aus, die ihre Ursache in Parasiten (Räude!), Bakterienbefall oder einer äußeren Verletzung haben
können.
Kein deutlicher Hinweis ist z. B. das Hinken eines Tieres (z. B. infolge einer Muskel- oder Sehnenzerrung) oder verheilte, selbst äußerlich erkennbare Verletzungen (z. B. Fehlen eines Laufes). Dies gilt gleichermaßen für Veränderungen des Haarkleides, wenn ansonsten keine Krankheitssymptome vorliegen.“

 

Das LAV bittet alle Bürgerinnen und Bürger, jederzeit den Fund eines verendeten Fuchses zu melden bzw. das Tier im Landesamt abzugeben (Telefon: 0681/ 9978-4600 oder Mail: ).