Schrotschuss auf Rehwild

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…und gestreifte Frischlinge

Rechtlicher Rahmen:

§ 19, Absatz (1), Ziffer 1 Bundesjagdgesetz (Sachliche Verbote) verbietet die Verwendung von Schrot bei der Jagd auf Schalenwild. Allerdings können die Länder nach Absatz (2) die Verbote des Absatz (1) aus besonderen Gründen einschränken, d.h. bereits heute kann die zuständige Jagdbehörde Ausnahmen genehmigen.

Hintergrund:

Die Abschaffung des Schrotschusses auf Rehwild geht auf das Reichsjagdgesetz (RJG)vom 3. Juli 1934 zurück.
Eine relativ kleine Minderheit in der Jägerschaft hatte es geschafft, der Mehrheit der einfachen Jäger diese bewährte Jagdart zu nehmen. Es ist an der Zeit dies rückgängig zu machen. Die Argumente für die Jagd mit Schrot sind vielfältig und sollen im Folgenden vorgestellt werden.

Zunehmend wird die Rehwild- und Schwarzwildbejagung durch flächige Naturverjüngung im SaarWald stark erschwert. Dazu kommen durch die starke Zersiedlung großflächige siedlungsnahe Bereiche die aus Sicherheitsgründen mit der Kugel nicht bejagt werden können. Um das Wild vor die Büchse zu bekommen werden vielerorts Drückjagden durchgeführt. Durch Einzel- und Gesellschaftsjagd in diesen schwierig zu bejagenden Bereichen könnte durch die Erlaubnis des  Schrotschusses auf Rehe und schwaches Schwarzwild die Sicherheit aller Teilnehmer verbessert und die Effizienz der Jagden gesteigert werden. Gerade bei Gesellschaftsjagden aber ebenso bei der Einzeljagd mit dem Hund erlaubt der Schrotschuss den Schuss auch auf Tiere, welche für einen Kugelschuss zu schnell sind.

Bei strikter Einhaltung der Entfernungsgrenzen, Kenntnis der Leistung von Flinte und Patrone sowie ausreichendem Können des Schützen steht die Tötungswirkung des Schrotschusses der der Kugel um nichts nach. (Ein 20 kg schwerer Dachs ist diesbezüglich ein riskanteres Ziel für den Flintenschützen, trotzdem aber in Deutschland legal mit Schrot zu erlegen.)

Gegenargumente:

  1. Gefährdung
    Der Gefährdungsbereich einer Schrotgarbe ist mit 300 – 400 Metern um ein Vielfaches kleiner als der eines rehwildtauglichen Büchsengeschosses, welcher mehrere Kilometer betragen kann!
    Dieses Sicherheitsargument überzeugt auch bei Nachsuchen und beim Fangschuss auf verletztes Wild.
  2. Tierschutz
    Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen den Schrotschuss auf Rehe ist der Tierschutzaspekt. Es wird behauptet, dass die Schusswirkung ungenügend sei und mehr Rehe verludern würden. Der intensive Austausch mit Jägern im europäischen Ausland hat jedoch ergeben, dass sogar deutlich weniger Rehe nachgesucht werden müssen die mit Schrot beschossen wurden als dies bei Rehen der Fall ist, welche mit der Kugel beschossen werden. Bedingung hierfür – da sind sich Schweizer, Dänen und Schweden einig – ist absolute Disziplin der Schützen!
    Diese unbedingt nötige Selbstbeherrschung ist aber auch beim Kugelschuss (speziell auf der Bewegungsjagd) sehr wichtig und kann daher kein Argument gegen den Schrotschuss  sein. Außerdem wird oft argumentiert, dass schnelle Rehe mit Schrot zwar erfolgreich beschossen werden könnten, jedoch das vorherige Ansprechen entfiele. Eine notwendige Harmonisierung der Jagdzeiten von Böcken und Geißen die aus wildbiologischer Sicht längst überfällig, lässt auch dieses Argument ins Leere laufen.
  3. Verwertung
    Das Wildbret eines Schrotrehs ist entgegen mancher Aussagen ebenso zu verwerten wie das von allem anderen Niederwild. Es ist schließlich davon auszugehen, dass die Jäger in den oben genannten Ländern das erlegte Rehwild genau wie wir kulinarisch verwerten, der Schrotschuss hierbei also kein Hindernis darstellt.

Position von ÖJiS:

Der Verein Ökologisch Jagen im Saarland fordert die Wiedereinführung des bewährten Schrotschusses auf Rehwild und schwaches Schwarzwild. Mit der Wiedereinführung dieser Jagdart stünde den Jägerinnen und Jägern im Saarland eine effektive und sichere Methode zur Bejagung von Reh- und schwachem Schwarzwild nicht nur in Verjüngungskomplexen, sondern auch in siedlungsnahen Bereichen zur Verfügung.

Saarbrücken im Juni 2012