…zum 01. April 2014 in Kraft getreten
In der Ausgabe Mai 2014 der ÖKOJAGD hatten wir die im neuen Saarländischen Jagdgesetz erfolgten Änderungen vorgestellt. Der folgende Beitrag soll auf weiterführende Vorschriften und die in der Durchführungsverordnung festgeschriebenen Sachverhalte hinweisen.
Wir können, um es vorweg zu nehmen, mit dem Gesetzestext leben und werten ihn ausdrücklich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die von uns gewünschten Änderungen und in den Anhörungen vorgetragenen Forderungen sind im Gesetzestext nur zum Teil übernommen worden. Das neue Jagdgesetz muss sich nun in der Praxis bewähren. Die Jagdzeit auf den Rehbock endet seltsamerweise mit dem 15. Januar des Jagdjahres. Geißen, Kitze und Schmalrehe dürfen aber bis Ende Januar bejagt werden. Die aus unserer Sicht wichtige Vorverlegung der Jagdzeit auf Böcke und Schmalrehe auf den 01.04. konnte gegen den Willen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) nicht durchgesetzt werden.
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