Tularämie im Saarland

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Das Landesamt für Verbrauchterschutz informiert:

[https://www.saarland.de/lav/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen-einzeln/Tularaemie.html]

Bei der Laboruntersuchung eines kürzlich im Raum Rehlingen-Siersburg gefundenen Feldhasen wurde der Erreger der Tularämie festgestellt. Vor dem Hintergrund informiert das LAV über die wichtigsten Merkmale der Erkrankung.

Krankheit

Der Infektionserreger der Tularämie, auch Hasenpest genannt, ist das Bakterium Francisella tularensis. Der Erreger hat ein sehr breites Wirtsspektrum, er kann bei allen wildlebenden Tieren aber auch bei Haustieren und sogar Vögeln vorkommen. Überwiegend betroffen sind jedoch Feldhasen, wobei Kaninchen und Wildnager (Mäuse, Wühlmäuse, Ratten oder Eichhörnchen) auch von Bedeutung sein können. Nach Infektion kommt es meist nach kürzester Zeit zu einer fieberhaften Allgemeininfektion, die mit Abmagerung, Schwäche und Apathie einhergeht. Nicht selten ist damit eine Veränderung des Fluchtverhaltens der Tiere verbunden, sie verlieren aufgrund von Entkräftung ihre natürliche Scheu, so dass derartig erkrankte Tiere auch von Hunden bzw. vom Jäger gegriffen werden können. Es können auch milde Formen ohne deutliche Symptomatik sowie seuchenhafte Erkrankungen mehrerer Tiere mit hohen Sterblichkeitsraten vorkommen.

Tularämie ist eine Zoonose, d.h. der Erreger kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Die Übertragung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen (z.B. über Haut- und Schleimhautkontakt oder Einatmen kontaminierter Stäube und Aerosole) aber auch durch Verzehr von ungenügend erhitztem Wildbret. Stechinsekten und insbesondere Zecken spielen bei der Übertragung eine untergeordnete Rolle. Infektionen beim Menschen sind insgesamt selten, im Jahre 2018 wurden deutschlandweit 54 Erkrankungen des Menschen mit dem Erreger der Tularämie gemeldet. Die meisten Infektionen des Menschen sind auf den Kontakt mit infizierten Feldhasen zurückzuführen. Da aufgrund der Seltenheit der Erkrankung vermutlich jedoch nicht jede Tularämie erkannt und nachgewiesen wird, ist von einer zusätzlichen Dunkelziffer auszugehen. Beim Menschen verläuft die Krankheit in Abhängigkeit vom Übertragungsweg sehr unterschiedlich. Sollten im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kontakt zu Feldhasen, Wildkaninchen oder Wildnagern Krankheitsanzeichen auftreten (z.B. grippeähnliche Symptome, Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellungen etc.) ist umgehend ein Arzt zu konsultieren. Ohne antibiotische Behandlung kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen kommen. Daher ist beim Umgang mit verhaltensauffälligen bzw. toten Tieren besondere Vorsicht geboten. Diese Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst werden. Speziell Jäger sollten auf die Einhaltung fleisch- und vor allem allgemeinhygienischer Grundsätze beim Umgang mit dem Wild während der Jagd und der anschließenden Verarbeitung achten. Wildbret sollte grundsätzlich durchgegart werden.
Beim Aufbrechen von Hasentieren ist unbedingt auf „bedenkliche Merkmale“ zu achten und im Zweifelsfall Kontakt mit dem LAV aufzunehmen.

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen

  • Kein ungeschützter Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlich kranken Tieren
  • Kein ungeschützter Kontakt zu Kadavern von Wildtieren
  • Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren
  • Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Aufbrechen, Enthäuten) und der Zubereitung
  • Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren

Hunde

Hunde besitzen zwar eine natürlich hohe Resistenz gegenüber Francisella tularensis, können jedoch in Einzelfällen nach einer Infektion Symptome ähnlich der Staupe entwickeln. Schwere Erkrankungen sind jedoch selten. Ein Infektionsrisiko besteht vorwiegend durch das Fressen von rohem Fleisch erkrankter Wildtiere oder deren Kadavern.

Monitoring

Der Erreger der Tularämie wird immer wieder deutschlandweit bei Feldhasen nachgewiesen. So ist auch im Saarland davon auszugehen, dass ein gewisser Anteil der Feldhasen und Wildkaninchen an der Infektion erkrankt und verendet. Im Rahmen eines Monitorings soll eine Datenlage zum Vorkommen des Erregers der Tularämie im Saarland gesammelt werden. Hierzu sollen alle verendet aufgefundenen oder krank erlegten Feldhasen und Wildkaninchen beim Landeslabor des Saarlandes (LAV) in Saarbrücken untersucht werden. Insbesondere die Jäger und Landwirte des Saarlandes werden in diesem Zusammenhang um Unterstützung gebeten. Folgende Tiere werden im Monitoring berücksichtigt:

Tierarten: Feldhasen, Wildkaninchen
Merkmale: krank erlegt oder verendet aufgefunden
Einsendematerial: Tierkörper, Untersuchungsantrag (s.u.)

Die Anlieferung des Tierkörpers erfolgt seitens des Finders. Zwecks Information des Einsenders bitte unbedingt telefonische Erreichbarkeit auf dem Untersuchungsantrag hinterlegen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Überbringer nicht.

Gesetzliche Grundlagen

Der Erregernachweis aus akuten menschlichen Erkrankungsfällen ist meldepflichtig beim Gesundheitsamt.
Der Erregernachweis aus Erkrankungsfällen bei Hasen und Kaninchen ist meldepflichtig und wird vom Untersuchungslabor der zuständigen Veterinärbehörde (LAV) gemeldet.

Untersuchungsantrag Tularämie